Kinderrechte in Einrichtungen
Welche Rechte habe ich eigentlich? Gibt es besondere Rechte für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Erziehungshilfe? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Diese und viele Fragen mehr wollen wir hier für Kinder und Jugendliche beantworten. Es geht ganz konkret um die Rechte und Regelungen, die dich betreffen, wenn du in einer Wohngruppe oder in einer Einrichtung lebst. Wir liefern hier Informationen, aber auch Ideen und Anregungen, wie du dich weiter mit deinen Rechten beschäftigen kannst. Viel Spaß mit der Kinderrechte-Seite!
Deine Rechte von A bis Z
Alle Menschen haben die gleichen Rechte, die Menschenrechte. Sie gelten nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Deine Rechte stehen dir zu. Niemand darf darüber hinwegsehen.
Auf dieser Seite findest du Informationen zu den Kinderrechten und besonderen Regelungen, die für junge Menschen in Wohngruppen gelten. Neben einer Erklärung, was das Recht bedeutet, findest du Materialien, um dich weiter mit deinen Rechten zu beschäftigen.
Die Seite soll mit der Zeit wachsen. Deshalb bist auch du gefragt: Suchst du eine Information zu deinen Rechten, die du auf dieser Seite nicht findest, ist etwas schwer verständlich oder hast du Materialien, die wir ergänzen können? Dann melde dich bei uns und hilf uns dabei, die Seite zu verbessern. Unsere Kontaktdaten findest du auf dieser Seite.
Akteneinsicht
Was ist eigentlich eine Akte? Darf ich die lesen und gibt es Unterschiede zwischen der Akte in meiner Wohngruppe und beim Jugendamt? Viele Kinder und Jugendliche stellen sich diese und mehr Fragen zum Thema Akteneinsicht. Wir haben ein Interview mit einer Juristin zu deinen Rechten rund um deine Akte geführt. Das Interview findest du hier.
Ärztliche Versorgung
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf medizinische Versorgung und auf ärztliche Hilfe. Dir stehen passende Medikamente und eine entsprechende Behandlung zu. Medizinische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bedürfen der Einwilligung der gesetzlichen Vertretung und des/der Jugendlichen selbst. Bei 14- bis 18-Jährigen müssen Ärzte prüfen, ob der junge Mensch die Tragweite seiner Entscheidungen versteht und einwilligungsfähig ist (Quelle: Rechte haben - Recht kriegen).
Du darfst mitreden, welche Ärztin oder welcher Arzt dich behandelt. Du musst nicht zu einem Arzt gehen, bei dem du dich unwohl fühlst. Du hast nämlich das Recht auf "freie Arztwahl".
Die ärztliche und medizinische Versorgung dient dem Schutz deiner Gesundheit. Mehr dazu unter G wie Gesundheit.
Bekleidungsgeld
Dir steht ein bestimmter Betrag für den Kauf von Kleidung zu. Den zahlt das Jugendamt deiner Einrichtung extra dafür und die Einrichtung muss das Geld zum Klamottenkauf an dich weitergeben.
Wenn du schnell gewachsen, du mit ganz wenig Kleidung in eine Einrichtung gezogen bist oder auch zu besonderen Anlässen (wie Kommunion/Konfirmation, Kauf von Berufsbekleidung etc.) kann einmalig ein größerer Betrag beim Jugendamt beantragt werden.
Jugend vertritt Jugend hat sich sehr für die Erhöhung des Bekleidungsgeldes eingesetzt. Willst du mehr über das Bekleidungsgeld erfahren? Dann schau doch mal auf die Homepage von Jugend vertritt Jugend NRW.
Beschwerde
Auch in einer Wohngruppe sind Meinungsverschiedenheiten und Konflikte normal und lassen sich hoffentlich in den meisten Fällen gut klären. Du hast aber das Recht, dich zu beschweren, wenn gegen deine Rechte verstoßen wird, du ungerecht behandelt wirst oder es dir aus anderen Gründen in deiner Wohngruppe nicht gut geht und deine Versuche scheitern, Konflikte zu klären.
Die Einrichtung ist verpflichtet, geeignete Verfahren zur Beschwerde zu entwickeln und anzuwenden. Sie sollte dir z.B. Ansprechpersonen zur Verfügung stellen, die dabei helfen, gemeinsame Lösungen für Konflikte zu finden. Kinder und Jugendliche müssen diese Personen und Wege kennen, damit sie ihr Recht auf Beschwerde wahrnehmen können.
Wir haben ein Interview mit einer Vertrauenspädagogin geführt, die am Beispiel ihrer Einrichtung erklärt, wie das Recht auf Beschwerde umgesetzt werden kann.
Du kannst dich auch außerhalb der Einrichtung beschweren. Das können Personen im Jugendamt, die Landesjugendämter oder die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. sein. Die Einrichtung muss dir die Ansprechpersonen und Kontaktdaten zur Verfügung stellen und dir erlauben, Kontakt aufzunehmen, um dich zu beschweren.
Wollt ihr mehr darüber erfahren, wer die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist und wie sie euch unterstützen kann? Dann schaut euch doch mal folgendes Video an.
Beteiligung und freie Meinungsäußerung
Du hast das Recht, an allen dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Deine Vorstellungen und deine Meinung müssen also beachtet und ernst genommen werden. Du sollst beeinflussen können, was mit dir passiert.
Dabei muss dein Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass du anhand deiner Möglichkeiten unterstützt werden sollst, deine Meinung zu sagen und in Entscheidungen einbezogen zu werden.
Im Gesetz ist dein Recht auf Beteiligung für viele Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe nochmal genauer bestimmt. Das betrifft zum Beispiel die Hilfeplanung oder dein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer geeigneten Wohngruppe. Wusstest du, dass du eine Unterstützungsperson (Beistand) mit zum Hilfeplangespräch nehmen darfst?
Die Einrichtung ist verpflichtet, geeignete Verfahren der Beteiligung zu entwickeln und anzuwenden. Junge Menschen sollen in der Einrichtung unter anderem an Entscheidungen über folgende Themen beteiligt werden:
- Gestaltung und Ausstattung von Räumlichkeiten
- Wahrung der Privat- und Intimsphäre
- Übernahme von Verpflichtungen in der Gruppe oder der Einrichtung
- Kontakte zu Freunden und Familie sowie Besuchsregelungen
- Freizeitgestaltung und Hobbies
- Urlaub
- Gestaltung von Festen und Feiern
- Lösung von Konflikten
- Essensplanung
- Kleidung
- Regeln
- und vieles mehr.
Wenn Fachkräfte über Beteiligung reden, nennen sie das oft auch Partizipation.
In NRW haben junge Menschen in den WGs und Einrichtungen eine eigene Interessenvertretung: Jugend vertritt Jugend NRW (JvJ NRW). JvJ NRW setzt sich für eure Anliegen und Interessen ein. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Bildung
Du hast ein Recht auf Bildung. Du sollst dabei unterstützt werden, deine Begabungen und Interessen im schulischen, beruflichen und außerschulischen Bereich zu entdecken. Du hast das Recht, dass deine Begabungen, Talente, Interessen und Hobbys gefördert werden.
Briefgeheimnis
Auch für Minderjährige gilt das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf einfach deine persönliche Post öffnen. Das gleiche gilt für SMS, Chats und E-Mails. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dein seelisches oder leibliches Wohl durch die Inhalte gefährdet sind. In diesen Fällen ist es aber sinnvoll, dass die Fachkräfte offen mit dir über ihre Sorgen sprechen und ihr gemeinsame Regelungen findet.
Manchmal ist es natürlich sinnvoll, Post gemeinsam mit den Fachkräften zu öffnen und zu lesen, damit sie bei Problemen unterstützen können.
Diskriminierung
Schaue unter G wie Gleichheit/Gleichberechtigung
Eigentum
Du darfst persönliches Eigentum haben und darüber bestimmen. Dazu gehören
- alle Sachen, die dir zu deiner Verfügung gekauft oder geschenkt wurden,
- alles, was du dir von deinem eigenen Geld gekauft hast,
- alles, was du geerbt hast,
- alles, was du selbst hergestellt hast.
Einschränkungen gibt es bei Dingen, die verboten sind oder an Minderjährige nicht verkauft oder abgegeben werden dürfen (z.B. Zigaretten, Feuerwerkskörper). Eine weitere Einschränkung gibt es, wenn du dich selbst oder andere mit deinem Eigentum gefährdest.
In einer WG oder Einrichtung sollst du die Möglichkeit haben, dein persönliches Eigentum sicher aufzubewahren.
Eltern / elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Vormünder, Pflegeeltern oder Menschen in einer Wohngruppe um das Kind kümmern.
Hast du Fragen zu deinem Recht auf Kontakt zu deinen Eltern? Dann schaue unter F wie Familie.
Familie
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Kontakt und Beziehung zu ihrer Familie. Sie haben einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen, Geschwistern, Großeltern, eigenen Kindern und anderen Personen, zu denen eine besondere Beziehung besteht. Einschränkungen gibt es nur dann, wenn die Kontakte nicht gut für dich sind. Wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, muss ein Gericht entscheiden.
Leben Kinder oder Jugendliche in einer stationären Einrichtung der Erziehungshilfe, sollte eine Vereinbarung zwischen Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen und der Einrichtung getroffen werden, wie alltägliche Angelegenheiten geregelt und entschieden werden.
Förderung
siehe Bildung
Gesetz
Um das Zusammenleben der Menschen zu organisieren legt der Staat Gesetze fest. Für viele Bereiche des Lebens gibt es Gesetze. Sie gelten für alle Menschen.
Damit die Gesetze übersichtlicher sind, gibt es Paragraphen (§). Diese sind dazu da, die Gesetze in Abschnitte einzuteilen. Es gibt sehr viele und auch unterschiedliche Paragraphen. Manche erlauben oder verbieten Handlungen.
Gesetze kannst du in Büchern oder im Internet nachlesen. Da sie nicht immer leicht zu verstehen sind, versuchen wir, auf dieser Seite einfache Erklärungen zu bieten.
Gesundheit
Die Kinderrechtskonvention bestimmt das Recht des Kindes "auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" (Artikel 24). Zur Gesundheit gehören die seelische und die körperliche Verfassung eines Menschen. Um sich gesund und wohl zu fühlen, gibt es Dinge, die alle Menschen brauchen. Dazu gehören gesunde Nahrung, sauberes Wasser, geeignete Kleidung und Wohnraum. Diese Dinge stehen dir zu, denn die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist besonders zu schützen.
Dazu gehört natürlich auch die Behandlung bei Krankheiten und der Schutz von Krankheiten.
Schau doch mal unter A wie ärztliche Versorgung.
Gewaltfreie Erziehung / Schutz vor Gewalt
Der Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung sind Kinderrechte, die sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind. Gewalt kann viele Gesichter haben und umfasst
- körperliche Gewalt (z.B. schlagen, zur Strafe einsperren, schubsen, Entzug von Nahrung, sexuelle Gewalt…),
- verbale/sprachliche Gewalt (z.B. Beleidigungen, Erniedrigungen, ständiges Anschreien, Gewalt androhen, sexuelle Anspielungen…),
- psychische/seelische Gewalt (z.B. ständiger hoher Druck, Mobbing, Ignorieren, Liebesentzug…)
Niemand hat das Recht, dich durch körperliche Gewalt zu bestrafen, dich mit Worten oder Handlungen zu verletzen. Das gilt für Eltern, Verwandte, Fachkräfte, in der Schule, am Arbeitsplatz und auch für Gleichaltrige.
Gleichheit / Gleichberechtigung
Obwohl alle Kinder und Jugendlichen einzigartig und besonders sind, haben sie die gleichen Rechte.
Egal, woher du kommst: du hast die gleichen Rechte wie alle. Egal, welchem Geschlecht du angehörst: du hast die gleichen Rechte wie alle. Egal, ob du bei deinen Eltern lebst, oder nicht: du hast die gleichen Rechte wie alle.
Hier sind einige Beispiele, für die du nicht benachteiligt oder bevorzugt werden darfst: Geschlecht, Sexualität, Sprache, Herkunft, Heimat, Hautfarbe, Religion, Glauben, Behinderung, politischen Anschauung, viel oder wenig Besitz. Es gibt unendliche viele Dinge, in denen Menschen sich unterscheiden können. Eines ist aber für alle gleich: Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Gleichberechtigung :)
Hier findest du einen Song des Rappers Ecxes mit dem Titel "Wir sind alle gleich".
Hilfe für junge Volljährige
Endlich 18! Und dann?
Wenn du volljährig wirst und für deine Entwicklung und deine Lebensführung Unterstützung von Fachkräften brauchst, hast du das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen (§ 41 SGB VIII). Du darfst dann auch entscheiden, ob beispielsweise deine Eltern noch zum Hilfeplangespräch eingeladen werden oder Informationen über dich bekommen.
Für mehr Infos schau doch mal dieses Video an.
Wenn du dich mit anderen jungen Menschen vernetzen willst, die sich im Übergang aus der stationären Jugendhilfe befinden oder diese schon verlassen haben, melde dich doch mal beim Careleaver e.V.
Hilfeplan, Hilfeplangespräch
Das Jugendamt hat die Aufgabe, im Gespräch gemeinsam mit allen Beteiligten herauszufinden, was die richtige Hilfe bei Problemen in Familien ist. Im Ergebnis entsteht der sogenannte „Hilfeplan“. Der Hilfeplan enthält die Art der Hilfe, was damit erreicht werden soll und wer was dazu beitragen kann. Der Hilfeplan ist eine Art Vertrag, an dem du, deine Eltern (bis du 18 bist) und verschiedene Fachleute beteiligt sind.
Du hast das Recht auf Mitwirkung und Beteiligung an deiner Hilfeplanung, schließlich geht es ja um dein Leben. Dafür ist es wichtig, dass du dich gemeinsam mit deinen Fachkräften gut vorbereitest, weißt, was besprochen werden soll und dir vorher überlegst, was du ansprechen möchtest. Wenn die Einrichtung Berichte über dich erstellt, sollen sie mit dir besprochen werden. Das Jugendamt muss dir eine Kopie der Hilfeplanprotokolle zur Verfügung stellen. Du sollst bei Bedarf die Gelegenheit erhalten, die Unterlagen durch eine eigene Darstellung zu ergänzen und zu wiedersprechen, wenn du nicht einverstanden bist.
Du hast das Recht, einen „Beistand“ mit zum Hilfeplangespräch mitzunehmen. Das ist eine Vertrauensperson, die dich im Gespräch unterstützen kann (z.B. einen Freund/eine Freundin, eine Tante oder einen Klassenlehrer). Das kannst du in § 13 Abs. 4 SGB X nachlesen.
Willst du dich genauer über deine Rechte im Hilfeplanverfahren informieren? Dann kannst du hier in einer tollen Broschüre nachlesen.
Informationsfreiheit
Kinder und Jugendliche dürfen sich über alles informieren und sich dazu ihre eigene Meinung bilden. Dazu dürfen sie Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internet usw. nutzen. Erwachsene sollen sie dabei unterstützen und vor schädlichen Informationen schützen. Erwachsene sollen jungen Menschen alle Informationen geben, die ihnen dabei helfen, gute Entscheidungen zu treffen. Das ist z.B. die Aufgabe des Jugendamtes, wenn es um Entscheidungen geht, die die Auswahl der richtigen Hilfe oder Wohngruppe betreffen.
Jugendamt
Der Staat ist dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, ihre Erziehung zu unterstützen, sie zu schützen und bei Problemen zu helfen. Jugendämter sind dazu da, diese staatlichen Pflichten zu erfüllen.
Das Jugendamt muss für dich erreichbar sein. Du hast auch das Recht, ungestört und unter „vier Augen“ mit deinem Jugendamt zu sprechen. Dabei kann es sinnvoll sein, vorher mit dem Jugendamt zu klären, was es für sich behalten kann und was nicht.
Es gibt leider kein Recht darauf, im Jugendamt eine andere Ansprechperson zu bekommen, wenn man mit seiner nicht klarkommt. Du kannst natürlich darum bitten, aber letztendlich entscheidet das Jugendamt selbst, wie es Zuständigkeiten auf seine Fachkräfte verteilt. Das gleiche gilt für Bezugspersonen in deiner Wohngruppe.
Kinderrechte
Die Kinderrechte sind international in der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt. Sie gelten für alle Minderjährigen auf der ganzen Welt und sind unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, einer Behinderung etc.
Hier findet ihr kurz und knapp 10 wichtige Kinderrechte.
- Du hast die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder auch. Kein Kind darf benachteiligt werden.
- Du hast das Recht, gesund zu leben. Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
- Du hast das Recht auf Bildung. Kinder sollen lernen und ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend gefördert werden. (mehr dazu unter dem Punkt Bildung)
- Du hast das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung. Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken. (mehr dazu unter den Punkten Informationsfreiheit, Beteiligung und Beschwerde)
- Du hast das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Kinder müssen freie Zeit haben. Sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
- Du hast das Recht auf elterliche Fürsorge. Jedes Kind hat das Recht mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Vormünder, Pflegeeltern oder Menschen in einer Wohngruppe um das Kind kümmern.
- Du hast das Recht auf Schutz vor Gewalt. Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden. (mehr dazu unter dem Punkt Gewaltfreie Erziehung/Schutz vor Gewalt)
- Du hast ein Recht auf angemessene Lebensbedingungen. Jedes Kind soll genug zum Leben haben, so dass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
- Du hast das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
- Du hast das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, wenn du eine Behinderung hast. Kinder mit Behinderungen sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können
(Quelle: "Die Rechte der Kinder - von logo! einfach erklärt" und das Buch "Das sind deine Rechte!" von A. Leitzgen.)
Die Careleaver haben die wichtigsten Kinderrechte in Wohngruppen für euch erklärt und zusammengefasst. Wir finden, es lohnt sich, das hier mal anzuschauen.
Wie ist das bei euch mit den Kinderrechten? Sind sie in der Wohngruppe gut erfüllt? Ob das Kinderrechte-Glas bei euch eher voll oder leer ist, könnt ihr hier gemeinsam überlegen und die Reagenzgläser entsprechend befüllen.
Hört doch mal den Kinderrechte-Song!
Mediennutzung
Ein großes Thema, das uns immer wieder erreicht sind Fragen rund um die Nutzung von Medien, Internet, WLAN und Smartphones. Es gibt eine tolle Seite, die viel mehr rechtliche Fragen beantwortet, als wir das hier können. Deshalb verweisen wir euch direkt auf die Seite des Projekts PowerUp.
Wollt ihr euch mit der Gruppe oder Einrichtung inhaltlich mit der Mediennutzung auseinandersetzen? Dann findet ihr hier eine Seite mit vielfältigen Vorschlägen, wie man das machen kann. Ganz unten findet ihr auch einen Link, wie man einen Mediennutzungsvertrag erstellen kann.
Meinungsfreiheit
Du hast das Recht, dir deine eigene Meinung zu bilden. Deine Meinung darfst du auch frei äußern. Mehr dazu findest du unter B wie Beteiligung und freie Meinungsäußerung.
Privatsphäre
Du hast ein Recht darauf, dass deine Privat- und Intimsphäre gewahrt wird. Das beinhaltet z.B., dass
- du unbeobachtet und ungestört in deinem Zimmer oder Badezimmer sein kannst,
- niemand ohne deine Erlaubnis deine privaten Sachen anschaut oder anfasst,
- deine Briefe, E-Mails und SMS nicht ohne deine Erlaubnis geöffnet und gelesen werden dürfen,
- du alleine mit anderen telefonieren darfst,
- du entscheiden kannst, wer in dein Zimmer kommen darf. Alle müssen anklopfen, bevor sie in dein Zimmer kommen. Auch die Fachkräfte.
Gegen diese Rechte darf nur im Notfall zur Abwendung von Gefahren verstoßen werden.
Willst du nicht ständig gestört werden? Dann bastel dir doch ein Türschild. Hier findest du eine Bastelvorlage.
Dein Recht auf Privatsphäre wird in diesem Video auch noch mal ganz einfach erklärt.
Religionsfreiheit
Niemand darf dich wegen deiner Religion oder deinem Glauben diskriminieren. Du darfst deine Religion und Bräuche, die damit zusammenhängen, ausüben.
Bei Fragen zu deiner religiösen Erziehung und Ausübung deiner Religion darfst du ab einem Alter von 12 Jahren mitentscheiden und ab einem Alter von 14 Jahren selbst entscheiden. Du kannst also ab einem Alter von 14 Jahren zum Beispiel allein entscheiden, ob du Teil einer Glaubensgemeinschaft sein möchtest und wenn ja, welche das sein soll. Du darfst ab 12 Jahren nicht gegen deinen Willen zur Ausübung von Religion gezwungen werden. Festgelegt ist das im „Gesetz über die religiöse Kindererziehung“.
Das bedeutet z.B., dass dich niemand zwingen darf, in die Kirche zu gehen oder ein Gebet zu sprechen.
Schutz und Sicherheit
Der Staat verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche ganz besonders zu schützen, da sie dabei noch mehr Hilfe als Erwachsene brauchen (Artikel 3 Kinderrechtskonvention). Du hast das Recht, dich jederzeit sicher zu fühlen. Niemand darf dir absichtlich oder unabsichtlich Schaden zufügen oder eine Gefahr für dich darstellen. Die Schutzrechte betreffen körperliche und seelische Gewalt, aber zum Beispiel auch den Schutz deiner Gesundheit oder den Jugendmedienschutz.
In Artikel 20 der Kinderrechtskonvention steht, dass du ein Recht auf besonderen Schutz und Hilfe hast, wenn du nicht mit deinen Eltern zusammenleben kannst.
Schutz vor Krieg und auf der Flucht
An manchen Orten auf der Welt herrscht Krieg. Kriegssituationen und die Flucht aus der Heimat treffen Kinder besonders hart. Alle Kinder im Krieg und auf der Flucht haben deshalb das Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Alle Kinderrechte gelten auch für Kinder im Krieg und auf der Flucht.
Kinder müssen aus gewaltvollen Auseinandersetzungen herausgehalten werden. Kein Kind darf gezwungen werden, in einem Krieg als Soldat mitzumachen und Waffen zu benutzen.
Kinder müssen manchmal ihr Heimatland verlassen, weil dort Krieg herrscht. Das Land, in das sie flüchten, soll diese Kinder besonders schützen. Das heißt, man darf das Kind nicht zurück in den Krieg schicken. Außerdem soll es dem Kind im neuen Land so gut gehen wie den anderen Kindern, die dort leben. Falls das Kind ohne Eltern flüchten musste, muss das Land dem Kind helfen, die Eltern zu sich zu bringen.
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
Die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind ein Teild deiner Persönlichkeit. Es ist dein Recht, dich offen dazu zu bekennen.
Nicht zur Mädchen und Jungen lieben sich, sondern auch Mädchen können Mädchen lieben und Jungen können sich in Jungen verlieben. Es gibt viele Formen der Liebe.
Es gibt auch Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand, der als Mädchen aufgezogen wurde, sich wie ein Junge fühlen kann oder sich weder als Mädchen noch als Junge fühlt. Auch das darfst du frei ausleben.
Vielleicht hast du schon mal was von LSBTIQ* gehört? Das ist eine Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen. Da die Vielfalt sehr groß ist, wird die Abkürzung mit einem * geschrieben. Der Genderstern steht für weitere sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten.
Wenn in Texten der Genderstern benutzt wird, soll gezeigt werden, dass alle Geschlechter gemeint sind. Dazu gehören Mädchen, Jungen und Menschen mit einem anderen Geschlecht. Der Stern steht für eine Vielzahl anderer Geschlechter. Hier ein Beispiel: Anstatt Freund oder Freundin kann man Freund*in schreiben.
Smartphones
Ein großes Thema, das uns immer wieder erreicht sind Fragen rund um die Nutzung von Medien, Internet, WLAN und Smartphones. Es gibt eine tolle Seite, die viel mehr rechtliche Fragen beantwortet, als wir das hier können. Deshalb verweisen wir euch direkt auf die Seite des Projekts PowerUp.
Taschengeld
Jungen Menschen, die in Wohngruppen und Einrichtungen leben, steht Taschengeld zu. Das ist in § 39 SGB VIII geregelt. In NRW bestimmt das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die Höhe. Die Höhe ist nach Alter gestaffelt. Andere Bundesländer haben manchmal andere Regelungen. Deshalb kann es sein, dass Kinder und Jugendliche, deren Jugendamt in einem anderen Bundesland liegt, einen anderen Betrag bekommen. Die aktuellen Beträge für NRW findet ihr unter auf der Seite von Jugend vertritt Jugend.
Das Taschengeld ist ausdrücklich zur deiner persönlichen Verfügung bestimmt. Es darf nicht gegen deinen Willen einbehalten oder sogar zur Strafe eingesetzt werden. Das Einbehalten oder Ansparen von Taschengeld, auch der Abzug von Taschengeld zur Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens ist nur mit deiner Zustimmung erlaubt. Es ist sinnvoll, dass es eine Vereinbarung zwischen dir und der Wohngruppe gibt, wie und wann das Taschengeld ausgezahlt wird.
Eure Rechte zum Taschengeld werden euch in diesem Video auch noch mal ganz einfach erklärt :)
Interessiert euch, was Minderjährige kaufen dürfen und was nicht? Dann lest doch mal auf dieser Seite nach.
UN-Kinderrechtskonvention
Alle Kinder und Jugendlichen haben Rechte. Fast alle Staaten der Welt haben sich mittlerweile in einem Vertrag auf gemeinsame Kinderrechte geeinigt. Dieser Vertrag heißt Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention trat am 20. November 1989 in Kraft, nachdem Menschen aus der Politik 10 Jahre darüber verhandelt hatten. UN steht für United Nations (Vereinte Nationen).
In der UN-Kinderrechtskonvention sind in 54 Artikeln vor allem Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgelegt.
Mehr zur UN-Kinderrechtskonvention und den darin enthaltenen Kinderrechten findet ihr z.B. im bei Die Rechte für Kinder – von logo! einfach erklärt.
Volljährig
Schau unter H wie Hilfe für junge Volljährige
Vormund
Minderjährige können und dürfen noch nicht alles alleine entscheiden. Bis du volljährig bist, haben normalerweise deine Eltern das Sorgerecht für dich und treffen wichtige Entscheidungen, leisten Unterschriften etc.
Manchmal können Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben. Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben. Dann entscheidet ein Gericht, dass du einen Vormund bekommst.
Auch für einen Vormund gilt, dass er dich an Entscheidungen beteiligen muss. Der Vormund ist dazu verpflichtet, dich regelmäßig zu treffen, damit er dich gut kennt. Er soll dich in der Regel einmal im Monat sehen.
(Quelle und mehr Infos: Bundesforum Vormundschaft)
WLAN
Ein großes Thema, das uns immer wieder erreicht sind Fragen rund um die Nutzung von Medien, Internet, WLAN und Smartphones. Es gibt eine tolle Seite, die viel mehr rechtliche Fragen beantwortet, als wir das hier können. Deshalb verweisen wir euch direkt auf die Seite des Projekts PowerUp.